FeuerlöscherIn diesem Abschnitt veranschaulichen wir ihnen die richtige Handhabung von Feuerlöschern, außerdem finden Sie Tips zu den Prüffristen.Freiwillige Feuerwehr Hamburg AlsterdorfPrüffristen für Feuerlöscher Welche Prüffristen gelten für Feuerlöscher? Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Sie unterliegen den nach Norm genannten Prüffristen wie unter Quellen angeführt.Aber auch freiwillig, für den privaten Bereich beschaffte Feuerlöscher, sollten regelmäßig geprüft werden!! Nur so können Sie sicher sein, dass diese im Ernstfall auch funktionieren.Grundsätzlich gilt:•Feuerlöscher sind nach spätestens 2 Jahren auf Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen.•Eine sicherheitstechnische Überprüfung ist ebenfalls erforderlich, die Fristen richten sich nach der Bauart des Feuerlöschers und nach der Art des verwendete Löschmittels. •Die Behälter von Dauerdrucklöschern sind alle 10 Jahre zu untersuchen (TÜV).QuellenDruckbehälter, Technische Regeln: TRB 801 Nr. 18 (PDF)DIN 14406: Tragbare Feuerlöscher (Link Wikipedia)Europäische Norm EN 3 (Link Wikipedia)Druckbehälterverordnung (DruckbehV) (PDF)